Die Herbstveranstaltung des langjährig stattfindenden Praktikerseminars zur grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung in Deutschland findet am 29. November 2018 statt.
ANMELDUNG TELEFONISCH UNTER: 02131-2281 10 (Ramona Lauth)
Nachdem die Reform der Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen) auf den Weg gebracht wurde, wird an Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Sozialversicherungsvorschriften innerhalb der EU gearbeitet. Diese Än-derungen werden voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Fortgeltung von Sozialversicherungsvorschriften bei einem grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeit-nehmern und Selbständigen haben. Aktuelle Entscheidungen des Europäischen Ge-richtshofs, u.a. vom 6. September 2018 „Alpenrind“ zum Ablöseverbot des Art. 12 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 883/2004, sind bereits heute maßgeblich für die Ausstellung von Entsendebescheinigungen A1. Durch die zunehmende Digitalisierung und die vorgesehe-ne Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde wird darüber hinaus die Kontrolldichte erhöht.
Welche Auswirkungen hierdurch für den grenzüberschreitenden Nachunternehmereinsatz zu erwarten sind – sei es für eine befristete Entsendung von Arbeitnehmern, die grenz-überschreitende Arbeitnehmerüberlassung oder den Einsatz von Arbeitnehmern in zwei oder mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union – wird ein Schwerpunktthema des Praktikerseminars sein.
Aus steuerrechtlicher Sicht werden Berufsträger des Steuerberatungsbüros Latz Piller Trenner und aus dem Bereich Versicherungen Herr Detlef Milkereit von Milkereit & Co. referieren.
Veranstaltet wird das im Landhotel Krummenweg in Ratingen stattfindende Seminar von der Ratfinder GmbH. Einzelheiten zum Programm und den Kosten für die Teilnahme werden in Kürze veröffentlicht. Sollten Sie vorab Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.